Parkgebühren, Parkscheine, 15 Minuten Gratisparken in Kurzparkzonen

Parkgebühren Kurzparkzone (Verordnung) herunterladen

Kurzparkzonenabgabeverordnung Änderung ab 1. März 2024 in Kraft

Durch Parkraumbewirtschaftung optimale Nutzung des vorhandenen Parkraumes 
Parkraumbewirtschaftung stellt angesichts des nicht allzu großen Angebots an Parkplätzen im Bereich des historischen Perchtoldsdorfer Ortskerns die beste Möglichkeit dar, den vorhandenen Parkraum einer möglichst großen Zahl von Benutzern zugute kommen zu lassen.

Parkraumbewirtschaftung verkürzt die Parkdauer und steigert damit die Frequenz des Stellplatzwechsels. Kürzere Parkplatzsuche wiederum bedeutet niedrigeren Treibstoffverbrauch und damit weniger Abgase - ein Beitrag zu Umweltschutz und erhöhter Lebensqualität.

15 Minuten gratis parken - mehr Zeit für kurze Erledigungen

Insgesamt 15 Minuten darf das Auto kostenlos in den kostenpflichtigen Kurzparkzonen abgestellt werden.

Jeder Lenker/jede Lenkerin eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der dieses in einer abgabepflichtigen Kurzparkzone lediglich für die Dauer von bis zu fünfzehn Minuten abstellt, muss zu Beginn des Abstellens zum Nachweis, wann das Fahrzeug abgestellt wurde, einen Parkschein für das abgabefreie Abstellen (an den Parkautomaten zu lösen) oder einen anderen Beleg (zB handbeschriebenen Zettel, Parkuhr), auf dem der Beginn des Abstellens ersichtlich ist, verwenden.
Nach der höchstens 15minütigen Parkzeit muss der Parkplatz verlassen werden. Eine Kombination mit einem bezahlten Parkschein für 30- bis 90minütiges bzw. 180minütiges Parken oder eine Kombination mit Handyparken ist nicht zulässig.
 

Im Zeitraum 12.00 bis 14.00 Uhr ist das Parken in sämtlichen gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Perchtoldsdorfs kostenfrei. 

Vorverkauf Parkscheine sind im InfoCenter und in der Bürgerservicestelle erhältlich. 

An den Parkautomaten ist bargeldloses Zahlen (EC-Karte) möglich.

Info weiterführend:

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