Junges Wohnen (Startwohnungen)

Wohnraum für junge Menschen 
Weil der Traum von den eigenen vier Wänden in teuren Wohngegenden wie Perchtoldsdorf schwer realisierbar ist, schuf die Marktgemeinde mit Unterstützung des Landes Niederösterreich in der Wohnhausanlage der WET-Wohnbaugenossenschaft Wiener Gasse 124-126 Wohnraum für junge Perchtoldsdorferinnen und Perchtoldsdorfer. 

Zu den ersten sechs Startwohnungen, die im Mai 2014 übergeben werden konnten, kamen Anfang November 2014 16 Wohneinheiten und im Oktober 2016 weitere 30 dazu.

Die Wohnungen sind zwischen 45 und 55 m² groß und bestehen aus je 2 Zimmern.

Das Land Niederösterreich hat für „Junges Wohnen“ eine eigene Förderschiene (Wohnzuschuss) eingerichtet. Diese einkommensabhängige Subjektförderung reduziert die Mietkosten pro m².

Die Vergabe erfolgt nach den vom Gemeinderat am 11.12.2013 beschlossenen Richtlinien und in der Reihenfolge der erreichten Punkte. So müssen Wohnungswerber zumindest das 16. Lebensjahr vollendet und in den letzten fünf Jahren einen ununterbrochenen und aufrechten ordentlichen Hauptwohnsitz in Perchtoldsdorf nachweisen können. Die Mietverträge sind auf 5 Jahre befristet, eine einmalige Verlängerung um weitere 3 Jahre ist möglich, wenn das Alterslimit von 35 Jahren noch nicht erreicht ist.

Vormerkungen für Jugendwohnungen sind jederzeit möglich.
Falls Sie Interesse an einer Startwohnung haben und die Richtlinien erfüllen, bewerben Sie sich bitte bei der Marktgemeinde Perchtoldsdorf.
Der Bewerbung sind die entsprechenden Einkommens- bzw. Bildungsnachweise beizuschließen:

  • Einkommensnachweis von WohnungswerberIn und PartnerIn (wenn kein Einkommen, einen Nachweis, wer für die Miete aufkommt)
  • Nachweis Familienbeihilfe vom Finanzamt
  • Nachweis über den Präsenz- oder Zivildienst
  • Nachweis des Bezugs von Arbeitslosenentgelt
  • Schulbestätigung oder Inskriptionsbestätigung bzw. Lehrlingsvertrag
  • Nachweis darüber, wie viele Personen dauerhaft in der Wohnung wohnen werden: die/der MieterIn allein, mit Ehe-/LebenspartnerIn oder Geschwister
  • Gegebenenfalls Nachweis Freiwilligenengagement


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