Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den Straßenbaukosten (für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung).
Die Abgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe und wird bei der Erklärung eines Grundstücks zum Bauplatz (Bauplatzerklärung) oder bei der Errichtung von Gebäuden auf bisher unbebauten Grundstücken (Baufall) sowie bei Änderung einer Grundstücksgrenze im Bauland (Grundstücksteilung) bescheidmäßig vorgeschrieben.
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