Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf gewährt gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 21. März 2024, TOP 22 einen Förderzuschuss zu den Kanalgebühren gestaffelt nach der Berechnungsfläche des Objekts bzw. nach der Nutzfläche, wenn es sich um eine Wohnung handelt.
Der Förderzuschuss beträgt im Kalenderjahr 2024
bis 100 m2 0,80 €/m2, max. 80,00 €
bis 150 m2 110,00 €
mehr als 150 m2 140,00 €
sowie für bzw. ab dem Kalenderjahr 2025
bis 100 m2 0,60 €/m2, max. 60,00 €
bis 150 m2 80,00 €
mehr als 150 m2 100,00 €
Diese Förderung ist je Kalenderjahr gesondert zu beantragen. Anträge für 2024 können ab sofort wahlweise beim GVA Mödling (E-Mail: gebuehren@gvamoedling.at) bzw. im Sozialreferat der Marktgemeinde Perchtoldsdorf (E-Mail: soziales@perchtoldsdorf.at) bis spätestens 31. Dezember 2024 (einlangend) gestellt werden.
Richtlinien für den Förderzuschuss zu den Kanalgebühren der Marktgemeinde Perchtoldsdorf (Auszug)
- Die Auszahlung erfolgt nur an einen definierten Personenkreis: die Einkommensobergrenze (gewichtetes Monatsbruttoeinkommen pro Kopf) beträgt 1.392,00 EUR gemäß EU-SILC 20221.
- Der Zuschuss kann nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet haben, auf formlosen schriftlichen Antrag und einmalig (je Kalenderjahr), gewährt werden.
- Der Zuschuss wird nicht parallel zu einer bereits bewilligten Förderung von Schmutzwasserkanalgebühren (iSd Richtlinien gem. Gemeinderatsbeschluss vom 26. Juni 2008, TOP 11 Neufassung) gewährt.
Für Fragen steht Ihnen das Sozialreferat unter der Nummer 01/86683 DW 223 zur Verfügung.
Richtlinien Förderzuschuss Kanalgebühren Langversion
Förderzuschuss Kanalgebühren Informationsblatt
1EU-SILC (Community Statistics on Income and Living Conditions) ist eine Erhebung über die Lebensbedingungen in der Europäischen Union. Seit 2003 nehmen auch österreichische Haushalte an der SILC-Befragung teil. Sie tragen unter anderem dazu bei, die Lebensbedingungen in Österreich zu erfassen, Armut sichtbar zu machen und Haushaltseinkommen über die Jahre hinweg zu beobachten.