Widmungsbestätigung

Die Bau- und Verkehrsabteilung bestätigt Ihnen in schriftlicher Form die Widmung gemäß Flächenwidmungsplan für Ihre Liegenschaft (z.B. zur Vorlage beim Grundbuch).
Das Ansuchen dazu kann formlos an die Bau- und Verkehrsabteilung gerichtet werden.

Ihr Kontakt