Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde stehen unter anderem für Auskünfte aus dem Wählerverzeichnis, die Entgegennahme von Anträgen während des Einspruchs- und Berufungsverfahrens und die Ausstellung von Wahlkarten bzw. Stimmkarten zur Verfügung.
Mit einer Wahlkarte/Stimmkarte können Wählerinnen/Wähler unabhängig davon, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in die Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Stimme abgeben.
Eine Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich (durch persönliches Erscheinen) beantragt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Beantragung von Wahlkarten online mit Handy-Signatur oder mittels e-Card mit Bürgerkartenfunktion zu erledigen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Die Gemeinde prüft, ob die Person im jeweiligen Wählerverzeichnis geführt wird. Wird dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, wird sie zugesendet.
Die Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden.