Die oberste Wahlbehörde in Österreich ist die Bundeswahlbehörde. Neben der Bundeswahlbehörde gibt es neun Landeswahlbehörden und 112 Bezirkswahlbehörden (in Statutarstädten, politischen Bezirken und Wiener Gemeindebezirken). Die unterste Einheit ist die Gemeindewahlbehörde.
Bei Europawahlen, Bundespräsidentenwahlen, Nationalratswahlen, Landtagswahlen in NÖ und Gemeinderatswahlen legt die Gemeinde die Wahlsprengel, Wahllokale, Wahlzeiten in den Wahlsprengeln der Gemeinde, Verbotszonen, etc. fest.
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