Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürgerinnen/Bürgern. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten.

Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren muss von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt sein.

Danach lässt die Bundeswahlbehörde (Innenministerium) in jeder Gemeinde eine Woche lang Unterschriftenlisten auflegen. Wird das Volksbegehren von mindestens 100.000 Personen unterzeichnet, so ist der Nationalrat verpflichtet, über dieses Thema zu beraten. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.

Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online unterschrieben werden.

Eine Angelegenheit der Vollziehung oder die Änderung eines Landesgesetzes kann nicht mit einem Volksbegehren angeregt werden. Allerdings sind in den Verfassungen aller Bundesländer Landesvolksbegehren vorgesehen.

Weiterführende Informationen:

Ihr Kontakt