Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren

Für die Verleihung von Berechtigungen und sonstige Amtshandlungen fallen in der Regel sogenannte „Verwaltungsabgaben“ an. 

Sogenannte "Kommissionsgebühren" müssen nach Beendigung einer Amtshandlung bezahlt werden.


Info weiterführend  


NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973