Die kommunale Vermögensbewertung ist Teil der Drei-Komponentenrechnung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015.
Durch das neue Haushaltsrecht werden alle österreichischen Gemeinden verpflichtet, eine vollständige Vermögensrechnung zu führen.
In der Vermögensrechnung sind sämtliche Vermögensgegenstände einer Gemeinde zu erfassen. Auf der Aktivseite der Vermögensrechnung sind dies das Sachanlagevermögen, weiters Finanzinstrumente wie Wertpapiere und Aktien, aber auch Beteiligungen an Unternehmen (z. B. Immobilien-KGs) sowie Forderungen, Vorräte und liquide Mittel.
Dem gegenüber steht die Passivseite der Vermögensrechnung. Diese beinhaltet v.a. die Fremdmittel, d.h. Schulden, die Rückstellungen (für Abfertigungen, Haftungen, Sanierung von Altlasten, Prozesskosten etc.) und das Nettovermögen der Gemeinde.
Weiterführende Information:
Rechnungsabschlüsse der Marktgemeinde Perchtoldsdorf