Der Gemeinderat der Marktgemeinde Perchtoldsdorf hat in seiner Sitzung am 25. September 2025 unter TOP 16 die Aufhebung der Richtlinien für die Vergabe von Stipendien mit Ablauf des Jahres 2025 beschlossen. Demnach sind Antragstellungen an die Marktgemeinde Perchtoldsdorf für bereits abgeschlossene Sachverhalte iSd Richtlinien für die Vergabe von Stipendien hinsichtlich der Kategorien A, B und C wie folgt möglich:
A) Allgemeine Stipendien nach Vorliegen von Bedürftigkeit noch bis 15. November 2025,
B) sowie Stipendien für Studien im Ausland bis spätestens zwei Monate nach Absolvierung des Studienaufenthaltes, jedoch längstens bis 31. März 2026 sowie für
C) akademische Arbeiten über Perchtoldsdorf-Themen noch bis 31. Dezember 2025.
In allen Fällen hat die Einreichung vollständig mit allen jeweils erforderlichen Nachweisen zu erfolgen und sind die genannten Fristsetzungen als „einlangend bei der Gemeinde“ zu verstehen. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
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