Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.06.2010, TOP 10, vergibt die Marktgemeinde Perchtoldsdorf nach Maßgabe der budgetären Mittel Stipendien nach folgenden Kriterien:
1. Allgemeine Voraussetzungen:
Die Bewerber/innen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, wobei EU-Bürger/innen diesen gleichgestellt sind, und zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens ein Jahr lang ihren ordentlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Perchtoldsdorf haben.
2. Arten der Stipendien, jeweiliger Gegenstand der Förderung, Bewerbungsvoraussetzungen und allfällige Bewerbungsfristen, Personenkreis der Bewerber/innen, Alterslimits, Höhe der Förderung, Förderungsansuchen:
A ) ALLGEMEINES STIPENDIUM
Mit dem allgemeinen Stipendium sollen Schüler/innen und Lehrlinge an inländischen, mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungseinrichtungen bei Vorliegen von Bedürftigkeit finanziell unterstützt werden.
Spezifische Voraussetzungen für die Vergabe eines derartigen Stipendiums sind:
a) Ein günstiger Schulerfolg: Notendurchschnitt bei Schüler/innen und Lehrlingen nicht höher als 2,8 im Jahreszeugnis und ein positiver Abschluss (kein „Nicht genügend“).
b) Das Familieneinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen darf nicht höher sein als € 1.500,- brutto pro Monat (14x) zuzüglich 50 Prozent für den ersten und je 15 Prozent für jeden weiteren unterhaltsberechtigte(n) Mitbewohner/in, maximal jedoch 240 Prozent des angeführten Bruttobetrages von € 1.500,-. Erbrachte Unterhaltsleistungen von nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteilen sind dabei zu berücksichtigen. Entgelte aus einer von dem Bewerber/der Bewerberin geleisteten Ferialarbeit oder vergleichbaren Arbeit sind nicht zu berücksichtigen.
Bewerber/innen: Schüler/innen ab der 9. Schulstufe und Lehrlinge. Alterslimit generell 20 Jahre.
Bewerbungsfrist: bis spätestens 15. November eines jeden Jahres.
Höhe der Förderung: € 400,-/Jahr.
Förderungsansuchen sind an die Marktgemeinde Perchtoldsdorf/Jugendreferat zu richten.
Beizulegen sind:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung
- Bestätigung der Schulleitung, aus der der Besuch einer zur Oberstufe gehörigen Klasse einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule bzw. Berufsschule, die den vorangegangenen Abschluss der Pflichtschulausbildung erfordert, zu ersehen ist.
- Nachweise über die Einkommens- und Familienverhältnisse durch aktuelle Lohn- oder Gehaltsbestätigung bzw. letzten Einkommenssteuerbescheid.
- Belege über den Schulerfolg (Zeugnisse des letzten, der Einreichung vorangegangenen Schuljahres)
B ) INTERNATIONALISIERUNG
Zur Förderung der Sprachausbildung, der Persönlichkeitsentwicklung und der zukünftigen Chancen am Arbeitsmarkt/ Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kann an Studenten/Studentinnen unabhängig von den unter A) aufgezeigten Einkommensgrenzen für die Dauer von einem Semester eine zu A) zusätzlich mögliche Unterstützung gewährt werden, wenn der Bewerber/die Bewerberin im Rahmen nationaler/ internationaler Programme an einer öffentlich anerkannten ausländischen Bildungs- oder Forschungseinrichtung seiner/ihrer Aus-/ Weiterbildung nachgeht. Um Benachteiligungen auszuschließen, zählt das dem Studienabschluss unmittelbar folgende Jahr noch zur Ausbildungszeit.
Bewerber/innen: Studenten/ Studentinnen; Alterslimit 25 Jahre, bei Männern mit abgeleisteten Präsenz-/Zivildienst 26 Jahre.
Bewerbungsfrist: spätestens 2 Monate nach Absolvierung des Studienaufenthaltes.
Höhe der Förderung:
€ 300,- für einen mindestens einsemestrigen Studienaufenthalt innerhalb Europas;
€ 400,- für einen mindestens einsemestrigen Studienaufenthalt außerhalb Europas.
Es kann max. ein (Auslands-)Semester pro Bewerber/in gefördert werden.
Förderungsansuchen mit Begründung des Zweckes/Zieles des Studien- und Forschungsaufenthaltes im Ausland sind an die Marktgemeinde Perchtoldsdorf/Jugendreferat zu richten.
Beizulegen sind:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung
Aktueller
- Nachweis des Studiums und Semesters (Inskriptionsbestätigung)
- Bestätigung des Studienerfolges / entsprechende Zeugnisse (nach Rückkehr)
- Bestätigung des Studienplatzes im Ausland und Aufenthaltsbestätigung
C ) AKADEMISCHE ARBEITEN
Für Diplomarbeiten oder gleichwertige akademische Arbeiten zur Erreichung eines akademischen Grades sowie Dissertationen kann ein Stipendium gewährt werden, wenn Perchtoldsdorf Gegenstand der wissenschaftliche Arbeit ist, gleichgültig aus welchem Fachgebiet die Arbeit stammt.
Bewerber/innen: Studenten/Studentinnen, Alterslimit 30 Jahre.
Der Förderungsbetrag wird im Einzelfall vom Gemeindevorstand nach Umfang der Arbeit sowie dem belegbaren Aufwand festgesetzt.
Förderungsansuchen sind an die Marktgemeinde Perchtoldsdorf/Jugendreferat zu richten.
Beizulegen sind:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung
- Die approbierte wissenschaftliche Arbeit.
- Nachweis des Studienabschlusses (wie Diplome, Zeugnisse etc.)
Zwei hart gebundene Exemplare der wissenschaftlichen Arbeit sind der Marktgemeinde als Belegexemplare zu übergeben.
Außerordentliche Leistungen können auch im Wege einer Subvention gefördert werden.
3. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
Die Richtlinien treten mit 1. Juli 2010 in Kraft.
LEHRLINGSFÖRDERUNG
Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden
Rückvergütung der Kommunalsteuer für Lehrlingsausbildner und Lehrlinge Förderungsrahmen: Kommunalsteuer für Ausbildner und Lehrlinge zu 100%, quartalsweise Rückzahlung auf Ansuchen.
Info-Tel. (01) 866 83/225 DW