Unabhängig vom Wohnort sind folgende Stellen für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen zuständig: Jedes Standesamt/jeder Standesamtsverband einer österreichischen Gemeinde.
In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
In Wien: jedes Standesamt, jedes Magistratische Bezirksamt, die Staatsbürgerschaftsevidenz und das Stadtservice – Team Stadtinformation
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