Einmal pro Halbjahr wird Sperrmüll nach Terminvereinbarung mit dem Wirtschaftshof in haushaltsüblichen Mengen (bis 2 m³) von der Liegenschaft kostenlos abgeholt. Bei Überschreitung ist pro weiteren angefangenen m³ der festgesetzte Entsorgungskostenbeitrag zu entrichten.
Außerhalb der Norm (§ 14 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992) ist die Sperrmüll-Abholung durch den Wirtschaftshof kostenpflichtig.
Zu entsorgenden Sperrmüll bitte an der Grundstücksgrenze zum Aufladen bereitstellen.
Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen werden nicht durch die kostenfreie Sperrmüllaktion bedient.
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