Die Marktgemeinde unterstützt Pensionistinnen und Pensionisten alljährlich mit einer einmaligen Sonderzahlung (Heizkostenzuschuss bzw. Mobilitätskostenzuschuss).
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Perchtoldsdorf
- Pension darf den aktuellen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigen
Ausgenommen sind Personen, die in Heimen oder anderen Betreuungsstätten untergebracht sind und keinen eigenen Haushalt führen.
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