Plakatierung

Der Aushang von Plakaten, Postern und Bannern bzw. Transparenten für die Ankündigung von öffentlichen Kultur- und Sportveranstaltungen, die in Perchtoldsdorf stattfinden, ist kostenpflichtig und wird nach entsprechender Buchung durch Mitarbeiter der Kulturabteilung vorgenommen.

Die Aufstellung bzw. Anbringung von Werbe- und Ankündigungsvorrichtungen div. Wählergruppen (wahlwerbender Parteien) ist ein bewilligungs-, anzeige- und meldefreies Vorhaben und auch im Sinne der Straßenverkehrsordnung zulässig, sofern keine Beeinträchtigung der Sicherheit im Straßenverkehr gegeben ist. Die NÖ Bauordnung (§ 17 Z 10 NÖ Bauordnung 1996 i.d.g.F.) schränkt den Zeitraum auf 6 Wochen vor bis spätestens 2 Wochen nach dem Wahltag oder dem Tag der Volksabstimmung, der Volksbefragung oder des Volksbegehrens ein.

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