Die Nächtigungstaxe (früher Orts- und Regionaltaxe) ist als gemeinschaftliche Abgabe (zwischen Ländern und Gemeinden geteilt) eine Selbstberechnungsabgabe und seit 1. Jänner 2011 verpflichtend unmittelbar aufgrund des NÖ Tourismusgesetzes 2010 einzuheben.
Abgabenpflichtiger ist der Gast (die in einer Gästeunterkunft nächtigende Person), Einhebungspflichtiger ist der Unterkunftgeber.
Die Nächtigungszahlen lagen in Perchtoldsdorf zuletzt bei 32.500 / Jahr (Stand 2017).
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