Neben den Bezieher/innen von Ausgleichszulagen erhält seit 2010 auch folgender Personenkreis eine Beihilfeleistung für die Ortstaxibenützung in Höhe von € 70,-
Pflegegeldbezieher/innen ab Stufe 3, Sozialhilfeempfänger/innen (entsprechend den Bestimmungen des NÖ Sozialhilfegesetzes), Inhaber/innen
eines Opferausweises (Schwerkriegsbeschädigte), mobilitätsbehinderte Personen (Nachweis über den Grad der Behinderung von mindestens 70 % durch Behindertenpass gemäß Bundes-behindertengesetz, oder Bescheid vom Behinderteneinstellungsgesetz, oder mit Bescheid über den Bezug der Versehrtenrente, oder Bescheinigung durch das Bundessozialamt für Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz, oder Bezug der erhöhten Familienbeihilfe gemäß Familienlastenausgleichsgesetz; sowie Inhaber eines Ausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung (Gehbehinderung) und Blinde (Bezug mindestens der Pflegegeldstufe 3 aufgrund der Sehbehinderung oder der Eintrag im Behindertenpass des Bundessozialamts „stark sehbehindert“ oder „blind“).
Die Beihilfe wird Angehörigen dieses Personenkreises mit Hauptwohnsitz Perchtoldsdorf über Antrag gewährt und ist an den Besitz einer gültigen Perchtoldsdorf-Karte gebunden.