Hundekotbeutel

Damit der/die Hundeführer/in der gesetzlichen Verpflichtung zur Beseitigung der Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen etc. hinterlassen hat, unverzüglich nachkommen kann, sind im gesamten Ortsgebiet Hundekotbeutel-Spender aufgestellt.  

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