Grundbuchsauszug

Das Grundbuch wird von den Bezirksgerichten mit EDV geführt. Jedermann kann bei jedem Bezirksgericht in die Eintragungen im Grundbuch kostenlos Einsicht nehmen und/oder sich gegen eine Gebühr einen schriftlichen Grundbuchsauszug ausdrucken lassen. Auch die Gemeinde kann mittlerweile Grundbuchsauszüge abrufen.

Neben dem EDV-Grundbuch besteht auch noch die Urkundensammlung, das ist die Sammlung der Urkunden, die den Grundbuchseintragungen zugrunde liegen (z.B. der Kaufvertrag beim Erwerb des Grundeigentums durch Kauf). In diese Urkunden kann man nur beim zuständigen Grundbuchsgericht (Bezirksgericht) Einsicht nehmen.


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