Grundabteilungen (Grundteilungen) - Änderung der Grundstücksgrenzen

Im Zuge der Errichtung eines Bauwerks ist es oft erforderlich, dass ein größeres Grundstück geteilt wird oder auch kleinere Grundstücke zusammengelegt werden müssen. Dieses Verfahren muss abgeschlossen sein, bevor ein Baubescheid erlassen wird.
 
Die Änderung von Grundstücksgrenzen muss der Baubehörde schriftlich unter Beifügung eines von einem Vermessungsbefugten (Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten) verfassten Teilungsplans angezeigt werden.
 

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