Im Flächenwidmungsplan ist durch die Festlegung der Widmungsarten (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche) geregelt, wie die einzelnen Flächen genutzt werden sollen. Außer den Widmungen sind im Flächenwidmungsplan auch Kenntlichmachungen festzulegen. Diese umfassen zB bestehende oder verbindlich geplante Bundes-, Landesstraßen, Eisenbahnen, Leitungen etc., Nutzungsbeschränkungen wie Naturschutzgebiete, Bereiche mit gravierenden Gefährdungen (zB Hochwasser) sowie Vorbehaltsflächen (zB Flächen für zukünftige Schulen).
Flächenwidmungsplanauszüge erhalten Sie bei der Bürgerservicestelle im Erdgeschoß.
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