Feuerwerkskörper

In Perchtoldsdorf ist die Verwendung sämtlicher Feuerwerkskörper ab Kategorie F2 ganzjährig verboten

Da das Zünden von Feuerwerksraketen besonders für alte oder kranke Menschen, für Kleinkinder, aber auch für Haus- und Wildtiere eine starke Belastung darstellt und mit schädlichen Dämpfen die Umwelt belastet, hat die Marktgemeinde Perchtoldsdorf die Verwendung praktisch aller pyrotechnischen Gegenstände ab Kategorie F2 im gesamten Ortsgebiet verboten.

Wer im Ortsgebiet von Perchtoldsdorf künftig auf Pyrotechnik nicht verzichten will, muss sich laut Gesetz auf Gegenstände der Kategorie F1 beschränken. Zu dieser Kategorie zählen beispielsweise Tischfeuerwerke, Scherzartikel, Traumsterne oder Wunderkerzen – also Erzeugnisse, von denen eine geringe Gefahr beziehungsweise ein geringer Lärmpegel ausgeht.