Feuerwehrwesen

Laut Gesetz sind die Gemeinden verpflichtet, den örtlichen Brand- und Gefahrenschutz auszuführen, d.h. für Feuerwehren zu sorgen. Das System der Freiwilligkeit nimmt den Gemeinden zwar die Personalkosten ab, die Ausrüstung wird aber zu einem erheblichen Teil von den Kommunen mitfinanziert.

In Niederösterreich ist jede einzelne Freiwillige Feuerwehr als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine juristische Person, während die Ortsfeuerwehren in anderen Bundesländern als Hilfsorgan der Gemeinde unterstehen.
 


Freiwillige Feuerwehr Perchtoldsdorf

feuerwehrverwaltung@perchtoldsdorf.at

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