Fahrzeuge ohne Kennzeichen

Sobald ein Fahrzeuglenker/eine Fahrzeuglenkerin von einer Kennzeichenabnahme durch die Exekutive erfährt, ist er/sie verpflichtet, unverzüglich die Entfernung des Fahrzeuges zu veranlassen.

Für das Entfernen von im öffentlichen Raum widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen durch die Gemeinde fallen Gebühren an.

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