Einstimmige Resolution für neue Kanalgebührenberechnung

Einstimmig den Brief nach St. Pölten auf den Weg gebracht.

Einstimmig den Brief nach St. Pölten auf den Weg gebracht: GR Vladimir Arthofer, Vizebürgermeister Christian Apl, Bürgermeisterin Andrea Kö, GR Anton Platt, GR Robert Lugar, GR Thomas Wladyka (v. l. n. r.)

Die Anpassung der Kanalgebühren an die notwendige Kostenwahrheit beschäftigen Perchtoldsdorf seit vergangenem Dezember. Ein Kritikpunkt ist dabei der Berechnungsmodus, der in den landesgesetzlichen Vorgaben des NÖ Kanalgesetzes 1977 seinen Ursprung hat. Dabei wird nicht der Verbrauch, sondern das Flächenausmaß der betreffenden Gebäude als Grundlage herangezogen. 

Bürgermeisterin Andrea Kö und der Perchtoldsdorfer Gemeinderat sind davon überzeugt, dass es für das Kanalaufkommen etwa mit dem Schmutzwasserverbrauch weitaus aussagekräftigere Parameter gibt, so die Ortschefin: „Gerade unter dem Gesichtspunkt der Ökologiedebatte und der Forderung nach Kostenwahrheit der Abwasserbehandlung wollen wir dem Landesgesetzgeber einen dahingehenden Impuls geben.“ Bereits 2001 hat der Gemeinderat dem Land NÖ die Berechnung der Kanalgebühren nach dem Verursacherprinzip, also die Einführung einer Mengengebühr, vorgeschlagen

In der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. März über die Fraktionsgrenzen hinweg einstimmig beschlossenen und nunmehr übermittelten Resolution fordern die Mandatarinnen und Mandatare den Landtag auf, das NÖ Kanalgesetz im Sinne der EU-Wasser-rahmenrichtlinie und der ökologisch wünschenswerten Vermeidung von Schmutz-wasseraufkommen dahingehend abzuändern, dass als Grundlage der Gebührenberechnung nunmehr nicht die Berechnungsfläche, sondern der um 25 Prozent  verminderte Wasserverbrauch auf der jeweiligen Liegenschaft herangezogen werden soll. Gleiches soll auch für Betriebsstätten gelten.

09.04.2024