„Digitales Parkpickerl“ für gebührenfreie Kurzparkzone

Mit 1. März 2022 wurde zeitgleich mit der Einführung der flächendeckenden, kostenpflichtigen Kurzparkzone in Wien entlang der Perchtoldsdorfer Ortsgrenze eine kostenfreie Kurzparkzone eingerichtet. Mit 1. September 2022 wurde diese auf zusätzliche Straßenzüge erweitert.  Anrainerinnen und Anrainer haben seither die Möglichkeit, um Ausnahmegenehmigungen für ihre mehrspurigen Fahrzeuge anzusuchen.

Die Gültigkeit derartiger Ausnahmegenehmigungen ist vom Gesetzgeber mit 24 Monaten befristet. Daher sind diese Ausnahmegenehmigungen neu anzusuchen


Details und Umfang zur Kurzparkzone: 

Geltungsdauer: Montag-Freitag (werktags) 08.00 bis 22.00 Uhr 

Parkdauer (gebührenfrei): max. 3 Stunden Nachweis der Parkdauer: Parkscheibe bzw. Notiz der Ankunftszeit hinter der Windschutzscheibe

Geltungsbereich der Zonenregelung: Übersichtsplan und Straßenliste erweiterte Kurzparkzone


>> Zur ONLINE-Beantragung für Parkgenehmigungen in der Kurzparkzone Perchtoldsdorf Nord


Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Anrainerhaushalte gelten folgende Kriterien:

 Ausnahmeregelung für Anrainerparken:

// Bewohnerinnen und Bewohner ab dem vollendeten 17. Lebensjahr mit Wohnsitz innerhalb der Gebietsabgrenzung, die die Voraussetzung des § 45 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllen. 

// Ein optional 2. Kennzeichen kann bei nachgewiesenem persönlichem Interesse zusätzlich bewilligt werden. 


Ausnahmeregelung für Firmen: 

// Betriebe, mit einem Betriebsstandort innerhalb der Gebietsabgrenzung, die die Voraussetzung des § 45 Abs. 4a StVO erfüllen. 

// Personen, die innerhalb der Gebietsabgrenzung ständig tätig sind oder Tätigkeiten außerhalb des Betriebsstandortes – z.B. „fahrende Werkstätten“ innerhalb der Gebietsabgrenzung zu erbringen haben und die Voraussetzung des § 45 Abs. 4a StVO erfüllen. 


Die digitalen Parkkarten haben unabhängig vom Wohnsitz innerhalb der gesamten Zone Gültigkeit, bestehende Ausnahmebewilligungen bleiben weiterhin aufrecht. Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung kommt die landesgesetzliche Verwaltungsabgabe in Höhe von € 10,50 und eine Bundesabgabe in Höhe von € 14,30 zur Verrechnung. Anträge können über den Link oben oder postalisch an die Marktgemeinde Perchtoldsdorf, bauen::mobilität, Marktplatz 11, 2380 Perchtoldsdorf gestellt werden. 

Erforderliche Unterlagen: Kopie des Zulassungsscheines des betreffenden zweispurigen Kraftfahrzeugs.  Weitere Unterlagen werden im Einzelfall nachgefordert.

Weiterführende Information zur Kurzparkzone 

Ansuchen Ausnahmebewilligung Anrainer (85 KB) - .PDF

02.08.2024