Datenschutz Grundverordnung - Betroffenenrechte

Jeder Bürger/jede Bürgerin kann in Ausübung seiner/ihrer Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung Auskunft über alle zu seiner/ihrer Person gespeicherten Daten, die Berichtigung allenfalls unrichtiger Daten, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung etc. beantragen.

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