Bürgerbegutachtung von Landesgesetz- und Verordnungsentwürfen
Bevor
- ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird oder
- eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird,
haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.