Bürgerbegutachtung

Bürgerbegutachtung von Landesgesetz- und Verordnungsentwürfen

Bevor
- ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird oder
- eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird, 

haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.