Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) umfasst Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können.

Seit 1. Jänner 2017 können die Sozialhilfegesetze bzw. die Mindestsicherungsgesetze der Länder ohne Berücksichtigung eines gemeinsamen Rahmens einer Art. 15a B-VG Vereinbarung gestaltet werden.

Info weiterführend

02236/9025-0
2340 Mödling, Bahnstraße 2