Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind (Bauansuchen)

Zur Erlangung einer Baubewilligung für die Ausführung der im Baugesetz aufgezählten bewilligungspflichtigen Bauvorhaben nach § 14 der NÖ Bauordnung 2014 ist bei der Baubehörde ein Bauansuchen einzubringen.

Im Formular "Bauansuchen" sind alle bewilligungspflichtigen Bauvorhaben  angeführt:

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