Bausperre(n)

Wenn eine Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes bzw. des Bebauungsplanes beabsichtigt ist, darf der Gemeinderat gemäß § 26 bzw. § 35 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 zur Sicherung seiner Ziele mit Verordnung eine Bausperre erlassen.

Sinn der Bausperre ist es, baurechtliche Bewilligungen und damit das Unterlaufen der Änderungsabsicht des Gemeinderates durch Bebauungen der von der Bausperre betroffenen Grundstücke zu verhindern. Daher hat der Gemeinderat mit der Erlassung einer Bausperren-Verordnung den Zweck bzw. die angestrebten Ziele, die den Anlass für die Verhängung der Bausperre bilden, in ihren Grundzügen zu umschreiben.

Bausperre bedeutet nicht Bauverbot, d.h. den Zielvorstellungen entsprechende Bauvorhaben dürfen auch während der Bausperre bewilligt werden.

Bauverfahren, die im Zeitpunkt der Kundmachung der Bausperre bereits anhängig waren, werden hiedurch nicht berührt.

Info weiterführend

Aktuelle bzw. dauerhafte Bausperre(n) im Gemeindegebiet Perchtoldsdorf: 

Bausperre_HQ_100_bzw._rote_Gefahrenzone (GR-Beschluss 11.12.2013)

Bausperre_Gl_öROP (GR-Beschluss 23.03.2022)

Bausperre_Gl_BBP (GR-Beschluss 23.03.2022)

Bausperre_BW_2 bzw. 3WE (GR-Beschluss 21.03.2023)

Bausperre_BK_GH  (GR-Beschluss 21.03.2023)

Bausperre_GFZ  (GR-Beschluss 21.03.2023)

Verlängerung_Bausperre_Gl_öROP (GR-Beschluss 26.09.2023)

Verlängerung_Bausperre_Gl_BBP (GR-Beschluss 26.09.2023)

Ihr Kontakt