Baurechtsangelegenheiten (Berufungen, Devolutionsanträge etc.)

Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Bescheide von Gemeindeorganen in Rechtssachen in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde (insbes. im Baurecht).
 
Mit Hilfe eines Devolutionsantrages kann bei Verletzung der Entscheidungspflicht einer Behörde der Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Behörde beantragt werden.

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Dr. Jan P. Cernelic
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