Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder
Sittenzeugnis, auch "polizeiliches Führungszeugnis") gibt Auskunft über
die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw.
darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie
kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt
werden.
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