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©Hans Schubert

Wehrturm oder Kirchturm?

Wehrturm oder Kirchturm – oder beides?

(In Ergänzung zu Paul Katzberger, Der Wehrturm von Perchtoldsdorf)


Wach- und Stadtturm

Der Turm vereinigt seit jeher sakrale und profane Funktionen für die Marktgemeinde auf sich, er ist Wehrturm, Wachturm, Kirch-  und Glockenturm, Stadtturm und „Uhrturm“. Als Wahrzeichen und Orientierungspunkt prägt er das Ortsbild und ist ein wichtiger Bedeutungsträger kommunaler Identität.

Schon von den frühen Phasen seines Ausbaus an übernahm der Turm wichtige kommunale Traditionen (wie das bei vielen (spät-)mittelalterlichen Kirchtürmen der Fall war) und erhielt Aufgaben als Wachtturm und Feuermeldestation. 

Der kommunale Aspekt kommt ganz besonders in einer speziellen Einrichtung zum Ausdruck – nämlich in der „Türmerstube“, die sich beim Wehrturm von Perchtoldsdorf im 1. Obergeschoß befand. Sie war der Sitz des von der Gemeinde bestellten Turmwächters, der die Umgebung zu beobachten und die Bevölkerung mit hör- oder sichtbaren Signalen (etwa Fahnen, Glocken, Laternen) auf Gefahren wie Brände oder herannahende Feinde aufmerksam zu machen hatte. Für die Bezahlung des „Türmers“ hatte der Markt aufzukommen. 


Glocken- und "Uhrturm"

Für einen Großteil der Ortsbewohner*innen ist der Turm gefühlt der Kirchturm, allein schon wegen seiner räumlichen Nähe zum Kirchengebäude. Seine Glocken takten den Tag, die Uhr zeigt an, wie spät es ist.

Die Uhr ist mit einem Schlagwerk verbunden, so dass man hört, welche Stunde, welche halbe und auch welche Viertelstunde es geschlagen hat. Sie ist weithin zu sehen, ihr Glockenschlag weithin in der Umgebung zu hören. Als „Kirchturmuhr“ steht sie für Zeit und Vergänglichkeit, ist also ein „Memento mori“, ein „Gedenke des Todes“.


Wem gehört der Turm?

Grundbücherliche Eigentümerin des Wehrturms ist die r.k. Pfarre Perchtoldsdorf (Entscheidung einer vom k.k. Bezirksgericht Mödling eingerichteten Grundverkehrskommission vom Jänner 1884). Bis dahin war der Turm, wie im übrigen auch die Kirche und die Martinikapelle, in keinem Grundbuch verzeichnet).

Der Wehrturm ist ein denkmalgeschütztes Objekt gemäß § 2 DMSG.



  • Veröffentlicht: 30. November 2020