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So könnte die Ambros-Rieder-Gasse (Blickrichtung Wiener Gasse Plättenstraße) mit unveränderter Fahrbahnbreite und neuem Geh- und Radweg in Zukunft aussehen. /©MGP
Mit heutigem Datum wird durch die Marktgemeinde Perchtoldsdorf ein Bündel an Änderungen in Raumordnung und Bebauung (abrufbar unter: www.perchtoldsdorf.at/11_Aenderung_2023 (Entwurfsauflage)) präsentiert und zur öffentlichen Diskussion gestellt. Die für Ortsentwicklung zuständige Bürgermeisterin Andrea Kö erläutert: „Diese Vorschläge stehen unter dem Leitgedanken der Erhaltung des grünflächigen Charakters unseres Ortsbildes, den wir durch Zonierung von Freiflächen weiter ausbauen wollen. Innerhalb der Auflagefrist bis 10. Oktober laden wir ein, uns Rückmeldungen abzugeben“.
Geh- und Radweg im entschärften Nadelöhr Ambros Rieder-Gasse
Die von der Gemeinde ausgearbeiteten Ideen haben die Zukunft im Blick, so etwa die Schaffung der Voraussetzungen eines Geh- und Radwegs in der Ambros-Rieder-Gasse zwischen Plättenstraße und Wiener Gasse. Diese enge Straßenverbindung wird pro Tag von 2.000 Autos befahren, womit für Passanten und Radler immer wieder gefährliche Situationen entstehen: „Daher ist eine Verbreiterung des Straßenraums angedacht, um bei gleicher Fahrbahnbreite die entsprechenden Kapazitäten für nicht-motorisierten Verkehr zu schaffen“, so Kö weiter. Pläne zur Verbreiterung sind erstmals 1886 aktenkundig und die benötigten Flächen würden westseitig durch größtenteils entgeltliche Grundeinlösungen gewonnen.
Rahmenbedingungen für zukunftsfähigen Qualitätsweinbau
Ein weiteres Zukunftsthema ist die Verknüpfung der tradierten Weingartenlandschaft mit den Anfordernissen einer zeitgemäßen Landwirtschaft für die aktuell 37 Weinbaubetriebe. Hier gibt es Regulierungsbedarf der vorhandenen Flächen, um die Errichtung betriebsnotwendiger Bauten zu kanalisieren. Dazu wurden in einem ersten Schritt die Hauerhallen im Pöllangraben errichtet, womit durch 11 Betriebe Vorsorge getroffen wurde. Seit 1998 ist die Weingartenried Vierbatz im Bereich zwischen Friedhof und Autobahn für Produktionshallen ausgewiesen. „Ich bin der Meinung, dass wir hier entlang eines ganz klaren Konzepts den Bau von Produktionshallen ermöglichen sollten. Gleichzeitig können wir so auch verhindern, dass die Weingärten massiv bebaut werden. Hier brauchen wir eine Handhabe für die grundsätzlich zulässige Bebaubarkeit“, so Kö. Angedacht ist hier eine Zonenbeschränkung, innerhalb derer landwirtschaftliche Bauten möglich sein sollten, wobei eine bebaute Fläche von max. 1.000 Quadratmetern, bzw. eine bebaubare Fläche von maximal 25 Prozent und eine Maximalhöhe von 8 Metern auf dem Tisch liegen.
29.08.2023