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Naturschutzgebiet Steinbruchsee
Der Steinbruchsee steht im Eigentum der Marktgemeinde Perchtoldsdorf und befindet sich auf Gemeindegebiet von Kaltenleutgeben. Im Jahr 2016 wurde das Gebiet rund um den See zum Naturschutzgebiet erklärt und der See als Landschaftssee mit Badeverbot bewilligt.
Lebensraum geschützter Amphibien und Reptilien
In den vergangenen 25 Jahren entwickelte sich der Steinbruch aufgrund des natürlichen Fels- und Schuttstandortes sowie des stehenden Gewässers zu einem besonderen Standort im Wienerwald. Das Gebiet umfasst mittlerweile besondere Lebensräume vieler seltener Arten, wie felsbrütende Vogelarten, Fledermäuse und Insekten sowie geschützter Amphibien und Reptilien und hat daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Als Grundeigentümerin ist die Marktgemeinde Perchtoldsdorf daher bestrebt, dieses besondere Areal in einem naturschutzgebietswürdigen Zustand zu erhalten. Zusätzlich ist es der Marktgemeinde Perchtoldsdorf wichtig, den See als unberührte Wasserreserve einerseits und im Fall eines Waldbrandes andererseits als Löschteich zu erhalten. In Zeiten des Klimawandels hat der See dementsprechend noch mehr an Bedeutung gewonnen.
Bürgerinitiative strebt Nutzung als Badesee an
Die Attraktivität dieses Naturschutzgebietes hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Besucherinnen und Besucher angezogen. Dadurch kam es zur vermehrten illegalen Nutzung des Landschaftssees als Badesee. Es entstanden massive Verunreinigungen durch Müll und Fäkalien und die Errichtung von Lagerfeuerplätzen erhöhte das Waldbrandrisiko. Nunmehr gibt es Überlegungen einer Bürgerinitiative, den See zur Badenutzung freigeben zu lassen.
Marktgemeinde bekennt sich zum Naturschutz als Priorität
Da diese Bestrebungen einer von Menschen ungestörten Entwicklung der Flora und Fauna des Naturschutzgebietes entgegenstehen, schließt die Gemeinde Perchtoldsdorf eine Umwidmung des Landschaftssees in einen Badesee aus und kann daher dem Nutzungskonzept der „Initiative Seegemeinschaft“ nicht zustimmen. Diese Willenserklärung wurde dem Gemeinderat am 21.3.2023 zum Beschluss vorgelegt. Es sind hier die Interessen des Naturschutzes höher zu bewerten als spezifische Interessen für ein Erholungsgebiet. Der Steinbruchsee ist daher zukünftig ausschließlich als Landschaftssee zu nutzen.
22.03.2023