Sonderzahlung für mobilitätseingeschränkte Menschen

Die vom Gemeinderat beschlossene Förderung richtet sich an mobilitätseingeschränkte Menschen in Perchtoldsdorf, denen es aufgrund des Grades ihrer Beeinträchtigung dauerhaft nicht möglich ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, die ihren Hauptwohnsitz in Perchtoldsdorf haben und die soziale Unterstützungsbedürftigkeit aufweisen.

Die Eckpunkte:

  • Einführung ab 1. Juli 2026
  • Freiwillige Leistung eines Zuschusses von 500,00 EUR pro Jahr. Für 2026 wird ein aliquoter Zuschuss von 250,00 EUR gewährt
  • Kein Rechtsanspruch
  • Antragsteller hat Hauptwohnsitz in Perchtoldsdorf
  • Monatliche Brutto-Einkünfte überschreiten nicht den jeweils gültigen Ausgleichszulagenrichtsatz gem. §293 ASVG
  • Nachweis über die dauerhafte Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel 

 Weitere Informationen zu sozialen Förderungen und Unterstützungen der Marktgemeinde Perchtoldsdorf finden Sie hier.

16.07.2026