Rücksicht nehmen in der Natur

Joggen, Radfahren, Reiten, Spazierengehen: Wege abseits der „Zivilisation“ bieten dafür eine einzigartige Kulisse. Wenn Mountainbiker:innen abseits der Trails durch den Wald rasen, Menschen beim Spazierengehen und Wandern fremdes Eigentum ignorieren und Weingärten und andere landwirtschaftlich genutzte Flächen durchqueren, sind Konflikte zwischen Erholungssuchenden, Naturschützer:innenn sowie Land- und Forstwirt:innen vorprogrammiert.

Eine Lösung ist nur durch einen rücksichtsvollen Umgang mit der Natur möglich.


Die Beachtung einiger Regeln kann ein entspanntes Miteinander erleichtern: 

Feld oder Wiese? 
Bepflanzte Getreideflächen sehen im frühen Wachstum wie grüne Wiesen aus. Das Betreten kann Schäden und geringere Erträge verursachen.

Mit oder ohne Zaun? 
Grundsätzlich dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen ohne Zustimmung der Eigentümer:innen nicht betreten werden. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht.

Allgemeingut oder Eigentum? 
Die Feldfrüchte, auch wenn sie noch so verlockend aussehen, dürfen nicht einfach mitgenommen werden. Sie gehören den Landwirt:innen, die vom Verkauf ihrer Produkte leben.

Abfall als Gefahrenquelle
Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen. Sie bergen Verletzungs- und Vergiftungsgefahren für die Tiere und können Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen bewirken. Abfälle in der Natur sind unschön und gefährlich. Sie gehören in den Hausmüll.

Lagerfeuer und Campen
Im Wald und in Waldnähe ist das Entzünden von Feuer verboten. Das betrifft auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, wie Zündhölzern und Zigaretten.
Wildes Campen ist in Österreich auf der Wiese und im Wald prinzipiell verboten. Einzige Ausnahme: Die Grundstücksbesitzer:innen sind damit einverstanden und es werden keine Wohnwägen, Wohnmobile und dergleichen eingesetzt.

Unterwegs mit Hunden
Die Natur ist verlockend und lädt zu ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund ein. Das ist unproblematisch, solange Hundehalter:innen mit ihren Vierbeinern auf den Wegen bleiben und ihnen keinen freien Auslauf auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen (Anbauflächen von Obst und Gemüse sowie Weiden und Wiesen) gewähren. Viele Hundebesitzer:innen sind sich nicht bewusst, dass der Hundekot das Erntegut und somit die Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt. Der Kot ist Infektionsquelle für zahlreiche Krankheiten.
Bald wird auf den landwirtschaftlichen Wiesen der erste Schnitt eingebracht – entweder als Silage, Grünfutter oder als Heu. Die Arbeitsmaschinen nehmen den festen Hundekot auf, der sich dann im Futter verteilt. Wenn das Nutzvieh oder auch Pferde das verunreinigte Futter fressen, können gefährliche Parasiten übertragen werden, die die Organe der Tiere angreifen. In der Folge können diese dann qualvoll verenden.
Hundekot ist lebensgefährlich für Nutzvieh und Pferde!

Ein Appell an alle Hundehalter:innen
• Respektieren Sie die Funktion der landwirtschaftlich genutzten Flächen – diese sind kein Hundeklo!
• Hinterlassen Sie öffentliche sowie private Flächen so sauber wie Sie diese vorzufinden wünschen!
• Sammeln und entsorgen Sie den Hundekot!

Die Missachtung des § 6 Abs. 1 NÖ Feldschutzgesetz kann Sie teuer zu stehen kommen, dort heißt es nämlich: 

„Wer unbefugt fremdes Feldgut gebraucht, verunreinigt, beschädigt oder vernichtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu EUR 1.500,- zu bestrafen.“ Zum Feldgut gehören landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wie Weingärten, Äcker, Wiesen, Weiden etc.


HundeandieLeine 

08.05.2023