Kindergärten in Perchtoldsdorf (NÖ Landeskindergärten)
Kinder, die bis zum 01. September des Eintrittsjahres mindestens 2½ Jahre alt sind, können für den Besuch eines Kindergartens angemeldet werden. Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres das Alter von mind. 2½ Jahren erreichen, werden gerne vorgemerkt.
Grundvoraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens einer/s Erziehungsberechtigten in Perchtoldsdorf.
Die Gemeinde ist Erhalterin der insgesamt sechs NÖ Landeskindergärten in Perchtoldsdorf:
Öffnungszeiten
S.-Kneipp-Gasse und Hochstraße 28: 07.00–17.00 Uhr;
Leonhardiberg, Hochstraße 8 (Zellpark), Aspettenstraße 27 und Theresienau: 07.00–16.00 Uhr
Info weiterführend