Katastrophenbeihilfe für Private vom Land NÖ

Die heftigen Regenfälle und Böen des vergangenen Wochenendes haben dazu geführt, dass ganz Niederösterreich zum Katastrophengebiet erklärt wurde. In Perchtoldsdorf sind, etwa im Unterschied zu anderen Bezirksgemeinden, keine größeren infrastrukturellen Schäden aufgetreten.

Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen unter dem Titel Katastrophenbeihilfe für Private eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen (insbesondere Erdsenkungen), Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. 

Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle, sind nicht anzuerkennen, soweit sie versicherbar gewesen sind. Gefördert werden durch solche Ereignisse verursachte Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.

Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen.

In einem ersten Schritt ist der Schaden formlos per Mail an bauverwaltung@perchtoldsdorf.at bei der Gemeinde zu melden.

Der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz ersucht darum, auf Grund der durch das Hochwasser eingeschränkten abfallwirtschaftlichen Kapazitäten nur dringend notwendige Entsorgungen zu tätigen. 

23.09.2024