Interessentenbeitrag (NÖ Tourismusgesetz 2010)

Vom Tourismus (Aufenthalt von Gästen in einer Gemeinde) ziehen nicht nur die unmittelbar Beteiligten, wie zB das Gastgewerbe und sonstige Tourismusbetriebe einen wirtschaftlichen Nutzen, sondern es profitieren mittelbar auch alle anderen Wirtschaftszweige.

Besteuerungsgegenstand ist daher der unmittelbare oder mittelbare Nutzen aus dem Tourismus.


Der NÖ Landtag hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2021 beschlossen, dass auf Grund der Corona-Krise für das Jahr 2021 kein Interessentenbeitrag zu entrichten ist!


Für das Jahr 2020 ist ebenfalls kein Interessentenbeitrag zu entrichten.

 

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