Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice & Verwaltung > Aktuelles > News
Am 26. Jänner 2025 finden in den niederösterreichischen Gemeinden Gemeinderatswahlen statt. Bei dieser Wahl entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderates.
Wer kann gewählt werden?Wahlkundmachung 2025
Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden?Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während der Wahlzeit 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr möglich.
Wählen mit Wahlkarte:Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sein werden, können beim zuständigen Gemeindeamt die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Diese ist schriftlich, mündlich (persönlich mit Lichtbildausweis – nicht telefonisch) oder online (www.meinewahlkarte.at) möglich.
Die Inhaberinnen und Inhaber einer Wahlkarte können ihre Stimme
· persönlich in jedem Sprengel der ausstellenden Gemeinde oder
· im Wege der Briefwahl (wenn Sie am Wahltag wegen Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt oder aus gesundheitlichen Gründen verhindert sind) abgeben.
Wie erhält man eine Wahlkarte?Die Wahlkarte kann bis Mittwoch 22. Jänner 2025 schriftlich (Brief, Mail oder Fax) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse eingeschrieben zugesandt.
Bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr, kann die Wahlkarte mündlich beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Eine andere Person kann nur mit schriftlicher Vollmacht des Antragstellers die Wahlkarte abholen, wenn diese ebenfalls schriftlich vom Antragsteller selbst beantragt wurde.
Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel sowie ein voradressiertes Überkuvert.
Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte eingelegt und verklebt – Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich! Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit 16.00 Uhr im zuständigen Wahlsprengel einlangen.
Auf www.meinewahlkarte.at ist für die Beantragung einer Wahlkarte ein Online-Formular verfügbar. Die Zustellung Ihrer online beantragten Wahlkarte erfolgt per Post eingeschrieben.
Vergabe einer Vorzugsstimme
Gültige Vorzugsstimmen können innerhalb einer Partei für maximal fünf Personen durch Ankreuzen der Bewerbernamen vergeben werden.
Achtung: Vorzugsstimme schlägt Parteistimme!
Infos: Bürgerservice der Marktgemeinde Perchtoldsdorf, T 01/866 83 – DW 104, 140 und 143wahlen@perchtoldsdorf.at
13.01.2025