Vom Gemeinderat für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, festgelegte Abgabe, die vom zuständigen Referat vorgeschrieben wird.
Siehe auch "Gebrauchserlaubnis".