Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf gewährt Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern (natürlichen Personen) einen Förderzuschuss zu den Kanalgebühren, wenn diese über ein sehr niedriges, armuts- und ausgrenzungsgefährdendes Einkommen verfügen, ihren Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet haben und die weiteren Voraussetzungen für diesen Zuschuss vorliegen.
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