Erweiterung der Kurzparkzone >> zur ONLINE-Beantragung

Mit 1. März 2022 wurde zeitgleich mit der Einführung der flächendeckenden, kostenpflichtigen Kurzparkzone in Wien auch an der Perchtoldsdorfer Ortsgrenze eine kostenfreie Kurzparkzone eingerichtet. Anrainerinnen und Anrainer hatten die Möglichkeit, um Ausnahmegenehmigungen für ihre Fahrzeuge anzusuchen.

Nach einem Beobachtungs- und Evaluierungszeitraum zeigt sich, dass der Parkdruck nunmehr in den daran angrenzenden Gebieten stark zugenommen hat. 

Mit 1. September wird daher die bestehende Kurzparkzone auf weitere Straßenzüge erweitert

Geltungsdauer: Montag-Freitag (werktags) 08.00 bis 22.00 Uhr 

Parkdauer (gebührenfrei): max. 3 Stunden Nachweis der Parkdauer: Parkscheibe bzw. Notiz der Ankunftszeit hinter der Windschutzscheibe

Geltungsbereich der Zonenregelung: Übersichtsplan und Straßenliste erweiterte Kurzparkzone


>> Zur ONLINE-Beantragung für Parkgenehmigungen in der erweiterten Kurzparkzone

Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Anrainerhaushalte gelten folgende Kriterien:

 Ausnahmeregelung für Anrainerparken:

// Bewohnerinnen und Bewohner ab dem vollendeten 17. Lebensjahr mit Wohnsitz innerhalb der Gebietsabgrenzung, die die Voraussetzung des § 45 Abs. 4 StVO erfüllen. 

// Ein optional 2. Kennzeichen kann bei nachgewiesenem persönlichem Interesse zusätzlich bewilligt werden. 


Ausnahmeregelung für Firmen: 

// Betriebe, mit einem Betriebsstandort innerhalb der Gebietsabgrenzung, die die Voraussetzung des § 45 Abs. 4a StVO erfüllen. 

// Personen, die innerhalb der Gebietsabgrenzung ständig tätig sind oder Tätigkeiten außerhalb des Betriebsstandortes – z.B. „fahrende Werkstätten“ innerhalb der Gebietsabgrenzung zu erbringen haben und die Voraussetzung des § 45 Abs. 4a StVO erfüllen. Die digitalen Parkkarten haben unabhängig vom Wohnsitz innerhalb der gesamten Zone Gültigkeit, bestehende Ausnahmebewilligungen bleiben weiterhin aufrecht. Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung kommt die gesetzliche Verwaltungsabgabe in Höhe von € 9,80 und eine Bundesabgabe in Höhe von € 14,30 zur Anwendung. Anträge können ab 1. August online über https://parken.perchtoldsdorf.at/ oder postalisch an die Marktgemeinde Perchtoldsdorf, bauen::mobilität, Marktplatz 11, 2380 Perchtoldsdorf gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen: Kopie des Zulassungsscheines des KFZ.  Weitere Unterlagen werden im Einzelfall nachgefordert.


Weiterführende Information zur Kurzparkzone 

20.01.2023