Aufgrund der aktuellen Lage der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in den Wildvogelbeständen in ganz Europa wurde als Vorsichtsmaßnahme das gesamte Bundesgebiet Österreichs als Gebiet mit erhöhtem Risiko festgelegt. Diese Festlegung erfolgte in der „Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes“ gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024.
In der individuellen Risikoklasse für Perchtoldsdorf gilt:
- Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist.
- Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben
Über die Meldepflicht gemäß § 36 Tiergesundheitsgesetz 2024 hinausgehend, haben Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, jedenfalls folgende Anzeichen der Behörde zu melden:
//Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
//Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
//Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.
Aktuelle Informationen befinden Sie auf der Landeshomepage. Dort finden Sie das Biosicherheitskonzept der QGV, Merkblätter zur HPAI, die Suchfunktion + NÖ Karte zu den aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen. Näheres zur Biosicherheit bietet die Landwirtschaftskammer.