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© Pixabay Ronny Ber
Die warme Jahreszeit naht und lädt dazu ein, vermehrt Zeit im Freien zu verbringen.
Auf der Heide und am Waldrand wurden in der Vergangenheit immer wieder Lager- und Grillfeuer entzündet. Dieses nicht nur leichtsinnige, sondern aufgrund der anhaltenden Trockenheit grob fahrlässige Verhalten hat in den letzten Jahren mehrere Brandeinsätze in unwegsamem Gelände erforderlich gemacht.
Bitte beachten Sie daher die geltende Waldbrandverordnung, die das Hantieren mit Flammen im Nahebereich des Waldes und im Wald selbst unter empfindliche Strafen stellt:
Zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände sind im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe) jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer, das Rauchen sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten.
05.03.2025