Bewerbung um Leistungen aus dem „Bürgerspitalfonds Perchtoldsdorf“

Unverschuldet in Not geratene oder bedürftige EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Perchtoldsdorf ihren ordentlichen Wohnsitz haben, können sich um Leistungen aus dem Stiftungsfonds „Bürgerspitalfonds Perchtoldsdorf“ bewerben. Dies gilt auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Der Stiftungsfonds wies zum 31.12.2025 einen Vermögensstand von 13.112,50 EUR auf und dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 34-37 und 39 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der jeweils geltenden Fassung.

Der Stiftungsfonds fördert auf drei verschiedene Arten: in Form von nichtrückzahlbaren Beihilfen an Personen, die von keiner anderen Seite ausreichende Hilfe erhalten, weiters als Beihilfe, etwa bei Unglücksfällen von kinderreichen Familienerhalterinnen oder -erhaltern, oder durch eine Hilfeleistung anderer Art (z.B. Verpflegung). Über die Bedürftigkeit entscheidet im Zweifelsfall der Gemeinderat. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung eines Stiftungsfondsgenusses besteht nicht.

Bewerbungen um Leistungen aus dem Stiftungsfonds „Bürgerspitalfonds Perchtoldsdorf“ sind an die Marktgemeinde Perchtoldsdorf, z.H. Bürgermeisterin Andrea Kö, Marktplatz 11, 2380 Perchtoldsdorf, zu richten.

08.04.2026