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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2023 liegt in der Zeit von 11. bis inkl. 25. September 2023 während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Marktgemeinde Perchtoldsdorf, Finanzabteilung, Zimmer 258, zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen.
Unter nachstehendem Link können Sie in den Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2023 Einsicht nehmen.
1. Nachtragsvoranschlag 2023 Entwurf Auflagefassung
Bitte beachten Sie, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2023 vorläufigen Charakter hat und sich während des Auflagezeitraumes bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat am 26. September 2023 noch Änderungen ergeben können.
Anfragen zum 1. Nachtragsvoranschlag 2023 richten Sie bitte an den Referenten, Herrn Mag. Wolfgang Hussian, geschäftsführender Gemeinderat. Kurzfristige Anmeldung erbeten unter: T 01/866 83 – 220.
11.09.2023